Vertreter der Gemeinde für die Friedhofsverwaltung Niederolang

Laut Art. 2 der allgemeinen Bestimmungen der Friedhofsordnung der Pfarrei Niederolang sind die zwei Vertreter der Gemeinde in der Friedhofsverwaltung, für die jeweilige Amtsperiode des Gemeinderates, folgende:

  • 1 Mitglied vom Gemeinderat ernannt und
  • der Bürgermeister oder ein von ihm beautragter Stellvertreter.

derzeitige Vertreter

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