Vertreter der Gemeinde für die Friedhofsverwaltung Geiselsberg

Laut Punkt 3 der allgemeinen Bestimmungen der Friedhofsordnung der Pfarrei Geiselsberg gehört der dortigen Friedhofskommission ein Vertreter der Gemeinde von Amts wegen an.

derzeitiger Vertreter

DEU