Geburtenmeldung

Die Geburtsmeldung kann auf Vorlage der Geburtshilfebestätigung der Hebamme und des Ausweises oder der Pässe der Eltern erfolgen.

Themen

Für wen

Alle Neugeborenen dessen Eltern in der Gemeinde Olang den Wohnsitz haben.

Beschreibung

Mindestalter für die Geburtsmeldung ist das 16. Lebensjahr; ab 14 Jahren ist diese auch mit Ermächtigung des Gerichtes möglich.

Bei verheirateten Eltern kann die Geburtsmeldung auch nur vom Vater oder der Mutter des Neugeborenen erfolgen.

Nun kann der/die Neugeborene den väterlichen Zunamen, oder den väterlichen Zunamen und mütterlichen Zunamen, oder den mütterlichen Zunamen und väterlichen Zunamen oder nur den mütterlichen Zunamen erhalten.

Um bei unverheirateten Eltern die Vaterschaft des/r Neugeborenen anzuerkennen, müssen sich beide Eltern gemeinsam ins Standesamt begeben. Auf Wunsch unverheirateter Eltern kann die Geburtsmeldung auch nur von der Mutter erfolgen. In diesem Fall scheint der Vater des Kindes nicht auf und es erhält den mütterlichen Zunamen. Sollte die Vaterschaft nachträglich anerkannt werden, kann das Kind den mütterlichen Zunamen beibehalten, oder auf Antrag beim Landesgericht Bozen den väterlichen Zunamen, oder den mütterlichen Zunamen und väterlichen Zunamen, oder den väterlichen Zunamen und den mütterlichen Zunamen erhalten.

So geht's

Die Geburtsmeldung kann auf Vorlage der Geburtshilfebestätigung der Hebamme und des Ausweises oder der Pässe der Eltern folgendermaßen erfolgen:

  • innerhalb von 3 Tagen ab Geburtsdatum in der Sanitätsdirektion des Krankenhauses oder der Klinik, wo das Kind geboren ist, oder
  • innerhalb von 10 Tagen ab Geburtsdatum im Standesamt der Geburtsgemeinde des Neugeborenen oder in der Wohnsitzgemeinde der Mutter oder evtl. auf Wunsch, auch der Wohnsitzgemeinde des Vaters
  • nach dem 10.Tag muss die Verspätung der Geburtsmeldung im Sinne des Art. 31 D.P.R. 3.11.2000 Nr. 396 begründet werden.

Die Eltern erhalten die provisorische Steuernummer des Neugeborenen und einen Auszug aus dem Geburtenregister zum Zeitpunkt der Geburtenmeldung.

Das Finanzministerium sendet innerhalb von 3 Wochen die Steuerkarte an die Wohnsitzadresse des Kindes.

Was ist notwendig

  • Geburtshilfebestätigung der Hebamme
  • Ausweis oder Pässe der Eltern

Was Sie erhalten

  • Provisorisch Steuernummer
  • Auszug aus dem Geburtenregister

Fristen und Fälligkeiten

Die Geburtenmeldung kann wie folgt erfolgen:

  • innerhalb von 3 Tagen ab Geburtsdatum in der Sanitätsdirektion des Krankenhauses oder der Klinik, wo das Kind geboren ist, oder
  • innerhalb von 10 Tagen ab Geburtsdatum im Standesamt der Geburtsgemeinde des Neugeborenen oder in der Wohnsitzgemeinde der Mutter oder evtl. auf Wunsch, auch der Wohnsitzgemeinde des Vaters
  • nach dem 10.Tag muss die Verspätung der Geburtsmeldung im Sinne des Art. 31 D.P.R. 3.11.2000 Nr. 396 begründet werden

Kosten

  • Kostenlos

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

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Kontakte

Standesamt

FLORIANIPLATZ 18, 39030 OLANG+39 0474 497647info@olang.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 14.09.2026, 11:54 Uhr