Plakatierungsdienst (öffentlicher)

Der Bürger, der Plakate durch Direktplakatierung, d.h. selber anbringen möchte, muss sich an das Amt für Werbesteuer und Plakatierungsdienst wenden.

Er ist verpflichtet, alle Plakate die an öffentlichen Anschlageflächen (siehe weiter unten - Anschlageflächen für den Plakatierungsdienst), in Bars, Hotels, Gasthäusern, Geschäften usw. angeschlagen werden, für den vorgesehenen Zeitraum der Anbringung zu stempeln. Weiters muss er eine eigens dafür vorgeschriebene Erklärung unterzeichnen. Die Zahlung der Gebühr hat bei Inanspruchnahme des Dienstes auf das Schatzamtskontokorrent der Gemeinde Olang Nr. IT30Q0604511619000000012260 zu erfolgen.


Gebühren

Die Plakatierungsgebühr wird pro Blatt und nach Dauer der Plakatierung berechnet. Die Grundgebühr beträgt 1,33 € pro Blatt (max. Größe 70 cm x 100 cm) für 10 Tage. Es sind verschiedene Ermäßigungen vorgesehen.

Voraussetzungen

siehe oben

Unterlagen

Ansuchen um öffentliche Plakatierung

Anschlageflächen für die Plakatierung

Niederolang:
  • Pfarrstraße - auf der Kirchmauer
  • Rienzstraße - oberhalb vom Spielplatz
Mitterolang:
  • Peter-Sigmayr-Platz - oberhalb von der Kirche
  • Peter-Sigmayr-Platz - im Park
  • Parkplatz Krempe
Oberolang:
  • Parkplatz/Bushaltestelle: gegenüber Alpinhotel Keil
  • Aue - oberhalb vom Park
Geiselsberg:
  • Furkelstraße - zwischen Schule und Feuerwehrhalle

Weitere Informationen

Zuständig

DEU