Allgemeine Informationen
Die Erklärung über die urbanistische Zweckbestimmung gibt dem Grundeigentümer Auskunft darüber wie die beantragten Grund- bzw. Bauparzellen im Bauleitplan der Gemeinde ausgewiesen sind.
Einzureichende Unterlagen
- Gesuch
- 2 Stempelmarken zu 16,00 €
- Sekretariatsgebühren 10,00 € + 2,00 € (pro Parzelle) bis max. 30,00 €