Beglaubigung der Unterschrift für Autoverkauf

Das von der Regierung in Rom verabschiedete Bersani-Dekret Nr. 223 vom 04.07.2006 sieht vor, dass die Gemeinden in der Person des Gemeindesekretärs oder eines bevollmächtigten Beamten künftig auch Unterschriften im Rahmen des Verkaufs von Fahrzeugen beglaubigen können.

Wer sein Auto verkauft und die Eigentumsübertragung (Unterschrift) in der Gemeinde beglaubigen lassen möchte, wird gebeten, sich mit folgenden Unterlagen an das Meldeamt der Gemeinde wenden:

  • der Eigentumsbescheinigung (certificato di proprietà)
  • dem Personalausweis
  • einer Kopie des Personalausweises des Käufers bzw. der Käuferin
  • einer Stempelmarke zu 14,62 Euro

Dort wird die Beglaubigung vorgenommen, wobei neben der Nummer der Eigentumsbescheinigung auch der Verkaufspreis eingetragen werden muss.

Mit der Beglaubigung bürgt die Gemeinde dafür, dass es sich um die jeweils genannte Person handelt, nicht aber für die Korrektheit des Kaufaktes. Die restlichen Formalitäten für die Umschreibung des Fahrzeugs müssen weiterhin beim öffentlichen Fahrzeugregister PRA, dem Kraftfahrzeugamt oder einer Autoagentur erledigt werden.

Zuständig

DEU