Adressenänderung innerhalb der Gemeinde

Die Adressenänderung innerhalb der Gemeinde muss vom Interessierten mit einer entsprechenden Erklärung im Meldeamt beantragt werden. Betrifft die Adressenänderung mehrere Personen, genügt es, dass die Erklärung von einem volljährigen Familienmitglied abgegeben wird. Für die Abwicklung der Adressenänderung hat das Meldeamt 20 Tage Zeit, um die gesetzlichen Kontrollen zu veranlassen und die Änderung abzuschließen. Im Falle von gerechtfertigten Gründen kann diese Frist überschritten werden.

Mit der Wohnsitzverlegung ist es auch notwendig, die neue Adresse im Führerschein und im Kraftfahrzeugschein (Autobüchlein) zu ändern. Das Meldeamt leitet die Adressenänderung im Führer- und Kraftfahrzeugschein in die Wege und stellt dem Antragssteller eine provisorische Bestätigung aus, welche den genannten Papieren beizulegen ist. Innerhalb von 180 Tagen erhält der Interessierte von der Zivilmotorisierung eine selbstklebende Etikette zugesandt. Erhält der Interessent innerhalb von 180 Tagen den genannten Aufkleber nicht, kann er sich an folgende Grüne Nummer wenden: 800-23 23 23.


Gebühren

keine

Voraussetzungen

gewohnheitsmäßiger Wohnsitz in der neuen Adresse

Unterlagen

Führer- und Kraftfahrzeugschein als Unterlagen zum Ausfüllen des Vordruckes, welcher der Zivilmotorisierung in Rom zugesandt wird

Dienststelle

Meldeamt

Weitere Informationen

Zuständig

DEU