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Vertreter der Gemeinde für die Friedhofsverwaltung Geiselsberg

Laut Punkt 3 der allgemeinen Bestimmungen der Friedhofsordnung der Pfarrei Geiselsberg gehört der dortigen Friedhofskommission ein Vertreter der Gemeinde von Amts wegen an.

derzeitiger Vertreter

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