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Art. 8 der Satzung des Abwasserbandes Mittleres Pustertal regelt die Zusammensetzung der Konsortialversammlung.
Die Konsortialversammlung setzt sich aus den Bürgermeistern und gesetzlichen Vertretern der jeweiligen Körperschaften oder deren Bevollmächtigten zusammen.
Zuletzt aktualisiert: 03.06.2026, 09:25 Uhr