Kommission für die Erklärung der Unbewohnbarkeit von Gebäuden

Kommission für die Erklärung der Unbewohnbarkeit von Gebäuden der Gemeinde Olang

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Beschreibung

Laut Art. 130 Absatz 1 Buchstabe C) des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, ist für die Erklärung der Unbewohnbarkeit eines Gebäudes oder eines Teiles davon - aus Gründen der öffentlichen Gesundheit oder der Sicherheit oder infolge von Naturkatastrophen - der Bürgermeister zuständig. Diese Erklärung gilt in jeder Hinsicht und muss dem Gutachten der Kommission entsprechen, die sich wie folgt zusammensetzt:

  • einem Vertreter der Sanitätseinheit, der dem gebietsmäßig zuständigen Dienstleistungsbereich für öffentliche Hygiene und Gesundheit angehört,
  • einem Techniker der Gemeinde - sofern ein solcher vorhanden ist - oder einem solchen des Wohnbauinstitutes,
  • einem Techniker der Landesabteilung Wohnungsbau.

Die Kommission wird stets für die jeweilige Amtsperiode des Gemeinderates ernannt.

Art der Organisation

Kommissionen

Mitglieder

T.d.V. Alessandro Mascarello

Vertreter der Sanitätseinheit

Orte

Gemeinde Olang

FLORIANIPLATZ 18, 39030 OLANG

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 03.06.2026, 09:23 Uhr