Laut Art. 22 des Landesgesetzes vom 17. August 1976, Nr. 36, muss für jeden Kindergarten ein Kindergartenbeirat ernannt werden, dem folgende Personen angehören:
- ein Vertreter der Gemeinde,
- die Kindergärtnerinnen,
- eine Assistentin,
- eine Lehrperson der Grundschule,
- ein Elternteil je Abteilung.
Das Gremium bleibt für die laufende Verwaltungsperiode bis 2030 im Amt. Es wurde folgende Gemeindevertreterin gewählt:
Kindergartenbeirat Mitterolang: Elisabeth Plaikner
Kingergartenbeirat Niederolang: Elisabeth Plaikner