Verordnung für den Betrieb des Recyclinghofes zwischen den Gemeinden Olang und Rasen-Antholz

Die Verordnung legt fest, wer den Recyclinghof nutzen darf, welche Abfälle angenommen werden, wie diese zu trennen sind, welche Pflichten die Benutzer haben und wie der Betrieb organisiert und überwacht wird.

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Veröffentlichungsdatum

23.12.2025

Beschreibung

Die Verordnung regelt den betrieblichen Ablauf, die Nutzung und Organisation des gemeinsamen Recyclinghofes der Gemeinden Olang und Rasen-Antholz. Sie stellt sicher, dass Abfallentsorgung effizient, umweltgerecht und rechtlich korrekt erfolgt.

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Steueramt

FLORIANIPLATZ 18, 39030 OLANG+39 0474 497650info@olang.eu

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Veröffentlichungsdatum

23.12.2025

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Zuletzt aktualisiert: 11.06.2026, 11:48 Uhr

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