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Laut LG Nr. 7/2013 ist die Gemeinde für die Einsetzung der Lawinenkommissionen zuständig.
Die Lawinenkommission ist gemäß LG Nr. 7/2013 aus mindestens 5 und maximal 9 Mitgliedern zusammengesetzt. Es ist eine ungerade Anzahl an Kommissionsmitgliedern vorzusehen.
Es ist wesentliche Aufgabe der Lawinenschutzkommission, die Schneeverhältnisse zu prüfen, damit sie die zuständigen Bürgermeister rechtzeitig warnen können, wenn für Ortschaften oder für Wohnsiedlungen, für öffentliche Bauten oder für Infrastrukturen von öffentlichem Belang Lawinengefahr besteht.
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